SJD Die Falken

SJD Die Falken

Der Deutsche Bundesjugendring bekennt sich auch 65 Jahre nach seiner Gründung voll und ganz zur
Pluralität und Diversität seiner Mitgliedsverbände.

Sie erreichen die Mehrheit aller jungen Menschen in Deutschland. Für den DBJR ist diese Pluralität und Diversität die Grundlage einer eigenständigen und guten Jugend- bzw. Jugendverbandspolitik. Sie spiegelt die Vielfalt von Jugend und Jugendkulturen wieder und lebt unterschiedlichste Ansätze, Heranwachsende in der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen. Jugendverbände sind ein unverzichtbarer Bestandteil einer starken, demokratischen Zivilgesellschaft und der sozialen Infrastruktur von Städten, Kommunen, Ländern und
Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland.
Wir verwehren uns aufs Schärfste gegen jegliche Versuche, aus ordnungspolitischer, administrativer
oder fiskalischer Perspektive diese Vielfalt zu reduzieren. Diese Versuche stellen unserer Ansicht nach
nicht das Wohl von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt des Interesses und konterkarieren
die Bemühungen um eine eigenständige Jugendpolitik.
Wir, die im DBJR organisierten Jugendverbände, stehen solidarisch zueinander und unterstützen uns,
wo immer es notwendig und möglich ist. Unser Ziel ist es, unsere Vielfalt auch in den Gremien des
Deutschen Bundesjugendrings kontinuierlich abzubilden und die Rahmenbedingungen für ein gleichberechtigtes
Engagement weiter zu verbessern.
Wir fordern daher nachdrücklich die Bundesregierung und das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend auf, beim eigenen Handeln dafür Sorge zu tragen,

  • dass die Pluralität und Diversität der im DBJR organisierten Jugendverbände vollumfänglich anerkannt und unterstützt wird.
  • die Autonomie und Eigenständigkeit aller im DBJR organisierten Jugendverbände als freie Träger aus inhaltlicher und auch finanzieller Perspektive respektiert und gewährleistet wird.
  • Jugendverbände in ihrer Vielzahl und insbesondere hinsichtlich deren Bedarf im Rahmen der
    bundeszentralen Tätigkeiten gemäß Paragrafen 12 und 74 SGB VIII ausreichend und analog dem
    Verfahren der Wertsicherung durch Anpassung an den Preisindex dynamisiert gefördert werden.

Beschlussfassung der 87. Vollversammlung des DBJR

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