SJD Die Falken

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Jugendverbände sind eine der wichtigsten Säulen der Demokratie. Gerade in Zeiten von Populismus und Rechtsruck in der Gesellschaft. Wo lernen Kinder und Jugendliche sonst unbenotet und ohne Zwang demokratisches Miteinander, Toleranz, Mitmenschlichkeit und können ihre Ideen selbstwirksam und frei ausprobieren?

Aber es ziehen weitere dunkle Wolken am Himmel über dem „Bildungsland“ Deutschland auf. Denn als hätten engagierte Jugendliche nicht schon genug Formalkram zu erledigen, sind immer stärker einem technokratischen Mainstream unterworfen – nun soll ihnen auch noch der letztverbliebene Freiraum genommen werden.

Aber erst einmal die Hintergründe: Die gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ist das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII), eines von zwölf zentralen Gesetzeswerken, die die Sozialgesetzgebung beschreiben.

Das SGB VIII hieß früher „Kinder- und Jugendhilfe Gesetz“ (KJHG) und hat das so genannte „Jugendwohlfahrtsgesetz“ (JWG) abgelöst. Bis dahin war es schon ein weiter Weg und das KJHG konnte mit Fug und Recht behaupten, ein Meilenstein für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu sein.

Dieses SGB VIII soll nun reformiert werden. Und neben einigen sinnvollen Neuerungen und näheren Beschreibungen soll auch der Kinder- und Jugendschutz gestärkt werden.

Aber hier sind offenbar die Pferde mit dem Gesetzgeber durchgegangen. Denn in der Neufassung vorgesehen ist auch ein neuer Paragraf, der §48b. Und hier lauert die Gefahr für Jugendliche, Jugendarbeit und Jugendverbände. Denn dieser Paragraf hat es in sich:

„Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der offenen Jugendarbeit

(1) Für den Träger einer Einrichtung der offenen Jugendarbeit nach § 11 Absatz 2 Satz 2, die nicht der Erlaubnis nach § 45 Absatz 1 bedarf, gelten die Meldepflichten nach § 47 entsprechend. Eine Tätigkeitsuntersagung kann entsprechend § 48 erfolgen.“
(Im Player über diesem Beitrag hört Ihr ein Interview mit Immanuel Benz,
einer der stellvertretenden Vorsitzenden des
Deutschen Bundesjugendrings zu diesem Thema!)
 
Denn diese Meldepflichten sind unter anderem das Problem!
Was ist eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit? Ist es Euer Bauwagen, den Ihr gerade ergattert habt? Ist es ein Raum, den Ihr gerade angemietet habt, weil es keine städtischen Räumlichkeiten gibt? Und wer von Euch ist verantwortlich? Wer soll melden und was?
Das alles bleibt vage.
Klar jedoch ist: Wer nicht meldet begeht eine Ordnungswidrigkeit!
Und wer prüft das alles?
Fragen über Fragen… Letztlich steht aber schon jetzt fest: Das alles kommt zwar schön daher und will Kinder und Jugendliche vor Gewalt schützen – tut es aber nicht.
Einzig der Verwaltungsaufwand bei Jugendverbänden und den Jugendämtern wird ins Unermessliche steigen.
Und das, wo doch die letzten Jahre schon immer mehr die Excelisierung der Jugendverbandsarbeit bis zum Erbrechen gesteigert hat: Führungszeugnisse für Teamer*innen einsehen und die Einsicht verwalten, Jugendhilfestatistiken führen, Verwendungsnachweise führen, Belege kopieren, sortieren, ablegen… Diese Liste könnte noch seitenweise weitergeführt werden.
Die Technokrat*innen und Excelfetischist*innen in den Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden feiern fröhliche Urständ.
Nur dass es keine*r*m Jugendlichen irgendwie weiterhilft. Im Gegenteil: Es stehen immer weniger Zeit und Ressourcen für die eigentliche Arbeit – der Jugend(verbands)arbeit mit Kindern und Jugendlichen zur Verfügung!

Das wollen wir mit allen betroffenen Jugendverbänden ändern!

Informert Euch, informiert Eure Jugendämter – denn auch sie sind von diesem Wahnsinn betroffen und müssen das ausbaden…

Sprecht mit Euren Bundestagsabgeordneten vor Ort und sensibilisiert sie für das Problem!

 Jugendverbände schlagen Alarm – Novellierung des Sozialgesetzbuch VIII Player verbergen | Download

 

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